Neue Zugangsregelungen für Besucher in Seniorenhäusern
11.01.21
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat mit der neuen Corona-Verordnung sehr kurzfristig die Zutrittsregelungen zu Pflegeeinrichtungen neu geregelt.
Das bedeutet für unsere Seniorenhäuser:
Besucher dürfen ab Montag, den 11.01.2021, unsere Seniorenhäuser nur noch nach vorherigem negativem Antigen-Schnelltest und mit einer FFP2-Maske betreten.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran diese Vorgabe so praktikabel wie möglich umzusetzen. Inwieweit wir Ihnen beispielsweise Testzeiten in unserem Testzentrum anbieten können, wird gerade von uns geprüft und ggfls. organisiert. Sie finden hier in Kürze weitere Informationen.
Sollte sich in der Zwischenzeit eine akute Ausnahmesituation bei Ihrem Angehörigen ergeben, werden wir im Einzelfall eine kurzfristige Lösung finden.
Bitte informieren Sie auch Verwandte und Bekannte, die zu Besuch kommen wollten über diese verschärften Vorgaben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!