Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege tritt dann ein, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist und die häusliche Pflege für diese Zeit nicht gewährleisten kann. Die Kasse übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr
Unsere Sozialstationen möchten Sie unterstützen und bieten Ihnen stundenweise Entlastung an. Unsere Pflegefachkräfte führen die pflegerischen Maßnahmen durch und unsere hauswirtschaftlichen Mitarbeiter/-innen betreuen Ihre Angehörigen und übernehmen die Haushaltsführung.
Da es sich hierbei um eine stundenweise Verhinderungspflege handelt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Unsere Leistungen:
- Pflegerische Maßnahmen wie Morgentoilette oder Abendtoilette (36 Stunden pro Jahr)
- Betreuung und hauswirtschaftliche Maßnahmen (49 Stunden pro Jahr)
Es besteht die Möglichkeit pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen zu kombinieren: Selbstverständlich fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei einer unseren Sozialstationen.
Wir beraten Sie gerne auch individuell im Bereich der Verhinderungspflege, wenn Sie sich für eine vorübergehende Unterbringung Ihres Angehörigen in einem unserer Seniorenhäuser interessieren. Sie erriechen uns unter den angegebenen Kontakten der einzelnen Seniorenhäuser.