Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige benötigen Zeit für sich, um sich zu erholen und neue Energien zu tanken. Die Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen beispielsweise, kurzfristig einen Arzttermin wahrzunehmen oder einfach durch die Stadt zu bummeln.
Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die häusliche Pflege sicherzustellen. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Unsere Sozialstationen bieten Ihnen stundenweise Entlastung an. Unsere Pflegefachkräfte übernehmen die pflegerischen Aufgaben, während unsere hauswirtschaftlichen Mitarbeiter Ihre Angehörigen betreuen und die Haushaltsführung übernehmen.
Da es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege handelt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Unsere Leistungen umfassen:
- Pflegerische Maßnahmen wie Morgentoilette oder Abendtoilette (bis zu 36 Stunden pro Jahr)
- Betreuung und hauswirtschaftliche Maßnahmen (bis zu 49 Stunden pro Jahr)
Sie können pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen kombinieren, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie anfallen.
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Sozialstationen gerne zur Verfügung. Wenn Sie sich für eine vorübergehende Unterbringung Ihres Angehörigen in einem unserer Seniorenhäuser interessieren, beraten wir Sie gerne individuell. Sie erreichen uns über die angegebenen Kontakte der einzelnen Seniorenhäuser.