Aktuelles
Information zu Besuchen von Angehörigen (Stand:01.03.2023)
Wie Sie sicherlich bereits der Presse entnehmen konnten, wurden im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auch die Regelungen für Pflegeeinrichtungen angepasst. Maßnahmen aus der Testverordnung endeten in diesem Zusammenhang ebenfalls und weitere Erleichterungen sind für die kommende Zeit in Aussicht gestellt worden. Die Änderungen nach dem IfSG in der jeweils gültigen Fassung führen zu untenstehenden Regelungen.
Bitte beachten Sie daher bei einem Besuch eines Angehörigen in unseren Einrichtungen die folgenden Hinweise:
- Besucher unterliegen der Maskenpflicht während des Aufenthalts.
- Betreten Sie die Senioreneinrichtungen deshalb nur mit ordnungsgemäß aufgesetzter FFP-2 Maske
- Bitte bleiben Sie achtsam und kommen Sie nur dann, wenn Sie keinerlei Krankheitssymptome haben bzw. keinen Kontakt zu Covid-19-Erkrankten hatten
- Bitte desinfizieren Sie zu Beginn Ihres Besuchs die Hände
- Bitte beachten Se die Hinweise unserer Mitarbeitenden
- Weitere Zutrittsbeschränkungen sind grundsätzlich entfallen
Bitte beachten Sie: Ein Nichteinhalten der Besuchsregeln ist weiterhin eine Ordnungswidrigkeit und könnte ein Besuchsverbot zur Folge haben.
Selbstverständlich ist ein erneuter Ausbruch von Covid-19 jederzeit möglich. In diesem Fall halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Pflegepersonals.