Aktuelles
Die Corona-Verordnungen des Landes werden immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst.
In Baden-Württemberg gilt die CoronaVO und die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dementsprechend wurden auch die Regelungen für Pflegeeinrichtungen regelmäßig angepasst. Die nach §22a IfSG und die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung führen zu unten stehender Regelung.
Bitte beachten Sie daher bei einem Besuch eines Angehörigen in unseren Seniorenhäusern die folgenden Hinweise:
- Der Zutritt zu unserer Einrichtung ist für nicht geimpfte Personen nur noch mit einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test, oder einem maximal 6 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest für maximal 1 Personen je Tag möglich.
- Die Testpflicht besteht auch für Schüler*innen und Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
- Geimpfte und genesene Personen unterliegen keiner zahlenmäßigen Begrenzung. Der Zutritt zu unserer Einrichtung ist allerdings nur mit einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen Antigentest bzw. einem maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test möglich.
Das Betreten des Seniorenhauses ist zu den vor Ort ausgehängten Zeiten möglich:
Montag - Freitag Bitte beachten Sie die Aushänge
Samstag, Sonntag, Feiertag Bitte beachten Sie die Aushänge
Bitte kommen Sie nur dann, wenn Sie keinerlei Krankheitssymptome haben bzw. keinen Kontakt zu Covid-19-Erkrankten hatten
- Desinfizieren Sie bei Eintritt die Hände. Bitte zeigen Sie auf Nachfrage ihren aktuellen Testnachweis, als auch ggfls. Ihr QR-Code lesbares Covid-Zertifikat der Impfung grundsätzlich vor.
- Tragen Sie, auch im Bewohnerzimmer, weiterhin während des gesamten Aufenthalts in unserer Einrichtung eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) und halten Sie die Abstandsregeln (1,5m) ein
- Gehen Sie auf direktem Weg in das Zimmer Ihres Angehörigen und vermeiden Sie es sich in öffentlichen Bereichen, bei anderen Bewohnern, bei der Verwaltung oder im Stationszimmer aufzuhalten
- Halten Sie während Ihres Besuchs das Fenster im Bewohnerzimmer immer geöffnet und verzehren Sie keine Speisen und Getränke
- Bei Treffen außerhalb der Einrichtung sind die geltenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten
- Bitte beachten Sie: Ein Nichteinhalten der Besuchsregeln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Besuchsverbot zur Folge haben
- PCR-Testangebote und kostenlose Poc-Antigen-Testangebote in den örtlichen Testzentren können Sie unter www.karlsruhe.de/teststellen finden und nutzen. Besuchende können auch in unseren Seniorenhäusern St. Elisabeth, St. Klara und St. Franziskus Poc-Antigentest-Angebote wahrnehmen. Näheres hinsichtlich Ort, Zeit und ggfls. notwendigen Voranmeldungen entnehmen Sie bitte den Aushängen.
Es gelten weiterhin die bekannten allgemeinen Hygiene- und Abstandregeln: FFP2-Maske tragen, Hände desinfizieren, Abstand halten und Lüften.