Ambulante Wohnangebote
Aktuell verfügen wir über folgende Wohnangebote:
Ambulant Begleitetes Wohnen in einer Wohngemeinschaft
Mit dem Ambulant begleiteten Wohnen in einer Wohngemeinschaft helfen wir Menschen, die zu einer selbständigen Lebensführung in eigenem Wohnraum noch regelmäßige Beratung und persönliche Begleitung benötigen.
Die Voraussetzung zur Aufnahme in eine Wohngemeinschaft ist die Bewilligung der Maßnahme "Ambulant Begleitetes Wohnen" des zuständigen Kostenträgers nach § 67 SGB XII und die Fähigkeit zu selbständigen Haushaltsführung. Der Kostenträger ist in der Regel das Landratsamt Karlsruhe oder andere Träger der Sozialhilfe. Die Kosten für die Maßnahme wird vollumfänglich vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung richtet sich nach dem Einkommen, bzw. Vermögen. Bei Bezug von Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld 2 übernimmt das zuständige Jobcenter die Unterkunfts- und Heizkosten.
Bei Interesse können Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch kontaktieren. Das Angebot umfasst u.a.
- Erarbeitung eines individuellen Hilfeplanes und Hilfestellung beim Erreichen von Zielen
- Unterstützung beim Finden einer eigenen Wohnung
- Regelmäßige WG-Meetings
- Krisenprävention- und Intervention
Housing First
Mit dem Housing First helfen wir besonders benachteiligten Menschen eine eigene mietvertraglich abgesicherte Wohnung zu erhalten.
Die Voraussetzung zur Aufnahme in das Housing First ist die Bewilligung der Maßnahme "Ambulant Begleitetes Wohnen" des zuständigen Kostenträgers nach § 67 SGB XII und die Fähigkeit zu selbständigen Haushaltsführung. Der Kostenträger ist in der Regel das Landratsamt Karlsruhe oder andere Träger der Sozialhilfe. Die Kosten für die Maßnahme wird vollumfänglich vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung richtet sich nach dem Einkommen, bzw. Vermögen. Bei Bezug von Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld 2 übernimmt das zuständige Jobcenter die Unterkunfts- und Heizkosten.
Das Ziel unseres Housing First ist die Überleitung in einen eigenen Mietvertrag zwischen Eigentümer und Ihnen. Voraussetzung ist das Bestehen eines mindestens 1-jährigen Probewohnens.
Ablauf einer Aufnahme in unser Programm Housing First:
1. Das Julius Itzel Haus mietet eine Wohnung für eine Einzelperson über den Wohnungseigentümer an
2. Das Julius Itzel Haus bildet mit Ihnen einen Untermietvertrag, der an einen Dienstleistungsvertrag mit Ambulant Begleitetem Wohnen gekoppelt ist
3. Die Voraussetzung zur Aufnahme in eine Wohngemeinschaft ist die Bewilligung einer Maßnahme nach § 67 SGB XII und ein mindestens 1-jähriges Probewohnen (im Einzelfall kann das Probewohnen verlängert werden)
4. Bei Bestehen des Probewohnens werden Sie in den Hauptmietvertrag des Eigentümers aufgenommen